VOC-Richtlinien und Luftreinhalteverordnungen
- stebert
- 4. Juni
- 3 Min. Lesezeit
Pulverlacke als gesetzeskonforme Lösung

Durch enger gefasste Umwelt- und Gesundheitsanforderungen geraten klassische Beschichtungssysteme zunehmend unter regulatorischen Druck. Insbesondere flüchtige organische Verbindungen (Volatile Organic Compounds, kurz VOCs) stehen auf nationaler und europäischer Ebene im Fokus gesetzlicher Regelungen. Diese Stoffe, die etwa in klassischen Nasslacken enthalten sind, tragen erheblich zur Luftverschmutzung bei und werden als gesundheitlich bedenklich eingestuft. Um den Ausstoß zu reduzieren, wurden in den vergangenen Jahren die VOC-Richtlinien und Luftreinhalteverordnungen (1) verabschiedet. Vor diesem Hintergrund gewinnen Pulverlacke zunehmend an Bedeutung – als umweltfreundliche und gesetzeskonforme Alternative im Bereich der industriellen und privaten Beschichtung.
Warum VOCs als problematisch anzusehen sind
Die Abkürzung VOC steht für „Volatile Organic Compounds" – für flüchtige organische Verbindungen (2). Diese Stoffe werden bei der Verarbeitung und Trocknung lösungsmittelhaltiger Beschichtungen freigesetzt und gelangen in die Atmosphäre. Dort tragen sie zur Bildung von bodennahem Ozon und Smog bei und gelten als problematisch und gesundheitsschädlich. Um die Belastung durch VOCs zu begrenzen, haben sowohl die EU als auch nationale Gesetzgeber klare Grenzwerte für VOC-Emissionen festgelegt, etwa in der „Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen" (3) oder im deutschen Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Für Hersteller und Anwender ergeben sich daraus strikte Vorgaben, die maßgeblich die Materialauswahl und den Einsatz von Beschichtungssystemen beeinflussen.
Alternative Pulverlacke
Pulverlacke enthalten keine Lösemittel und setzen beim Auftragen und Aushärten keine flüchtigen organischen Verbindungen frei. Sie bestehen aus einem Gemisch aus Kunstharzen, Härtern, Pigmenten und Additiven in Pulverform. Da keine VOCs verdampfen, entfällt die Notwendigkeit teurer Lösungsmittelrückgewinnung oder aufwendiger Abluftreinigung. Damit erfüllen Pulverlacke nicht nur die aktuellen gesetzlichen Vorgaben, sondern erleichtern auch die Einhaltung verschärfter Umweltstandards. Für viele Branchen sind sie deshalb eine langfristig nachhaltige und wirtschaftliche Beschichtungslösung.
Planungssicherheit für Unternehmen
Mit dem Einsatz von Pulverlacken sichern sich Unternehmen nicht nur eine umweltfreundliche Produktionsweise, sondern auch ein hohes Maß an rechtlicher Planungssicherheit. Da sie von Natur aus VOC-frei sind, unterliegen sie nicht den gleichen Auflagen wie lösemittelhaltige Systeme. Dieser Umstand bringt weniger Genehmigungsaufwand, vereinfachte Dokumentationspflichten und reduzierte Investitionen in technische Emissionsschutzmaßnahmen mit sich. Insbesondere bei Neuplanungen oder Erweiterungen von Beschichtungsanlagen sind Pulverbeschichtungen daher eine zukunftssichere Wahl.
Umweltvorteile der Pulverbeschichtung
Neben der VOC-Freiheit bieten Pulverlacke weitere ökologische Vorteile. Der Overspray – also das nicht haftende Pulver – kann nahezu vollständig wiederverwendet werden, was den Materialverlust minimiert und Ressourcen schont. Da kein Lösemittel verdunstet, entsteht weniger umweltschädlicher Abfall, und die Arbeitsplatzbelastung durch Schadstoffe sinkt deutlich. Zudem ermöglichen moderne Niedrigtemperatur-Pulverlacke energieeffiziente Aushärtungsprozesse bei geringeren Temperaturen, was sowohl CO 2-Emissionen als auch Energiekosten senkt.
Privathaushalte und Kleinbetriebe
Auch für kleinere Werkstätten und Privatanwender gewinnen Pulverlacke an Attraktivität. Durch kompaktere Gerätetechnologien und einfachere Anwendungsmöglichkeiten werden Pulverbeschichtungen zunehmend auch im nicht-industriellen Bereich eingesetzt – beispielsweise für Möbel, Fahrräder oder Gartenzubehör. Verbraucherinnen und Verbraucher, die Wert auf umweltfreundliches Handeln legen, profitieren von langlebigen und schadstoffarmen Beschichtungen.

Fazit: Pulverlacke für emissionsarme Beschichtung
Vor dem Hintergrund strengerer VOC-Richtlinien und Luftreinhalteverordnungen sind Pulverlacke eine ökologisch sinnvolle Alternative zu konventionellen Beschichtungen. Sie unterstützen die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und leisten einen aktiven Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz. Erhöhte Planungssicherheit, geringere Betriebskosten und eine bessere ESG-Bilanz bringen Unternehmen spürbare Vorteile. Firmen, die auf emissionsarme Beschichtungstechnologie setzen, investieren in eine nachhaltige Zukunft.
Links:
Literatur-Tipp:
Bedeutung der Gesetzgebung zur Luftreinhaltung in der Prävention umweltbedingter Erkrankungen
Erschienen in: Zeitschrift für Pneumologie / Ausgabe 3/2023